Wann wird Logopädie vom Arzt verschrieben?
Es können alle Altersgruppen (Kinder, Jugendliche und Erwachsene) Logopädie erhalten, wenn z.B. ein oder mehrere Störungsbereiche vorhanden sind.
Dieses könnten sein:
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Stimme
(wie z.B. Aphonie, Stimmlippenlähmung, Stimmknötchen, krankhafter Verlauf des Stimmbruchs, hyper-/hypofunktionelle Dysphonie, Heiserkeit, Räusperzwang, Veränderung der Stimmlage und Tonhöhe, eingeschränkte stimmliche Belastbarkeit...)
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Sprache
(wie z.B. Entwicklungsstörungen, eingeschränkter aktiver und passiver Wortschatz, Wortfindungsstörungen, Dysgrammatismus, Auffälligkeiten der auditiven Merkspanne/des auditiven Gedächtnisses, Aphasie/Schlaganfall, Mehrfachbehinderungen, frühkindliche Hirnschädigungen, Hirntumor, genetisch bedingte Krankheiten,...)
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Artikulation
(wie z.B. Beeinträchtigung in der Laut- und Lautverbindungsbildung, orofaziale Störungen, Anomalien des Kiefers, Hörstörungen, Entwicklungsstörungen,...)
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Sprechmotorik
(wie z.B. Entzündungen, Sprechapraxie, Dyspraxie, Dysarthrie, ALS, Ataxie, Dystonie, Multiple Sklerose,...)
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Redeflusses
(wie z.B. Stottern, Poltern)
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Stimm- und Sprechfunktion
(wie z.B. Rhinophonie/Näseln, Lippen-Kiefer-Gaumen-Trauma)
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Schluckakt
(wie z.B. Morbus Parkinson, Multiple Sklerose, ALS, Ataxie, Dystonie, Aphasie, Operationsfolgen, orofaziale Störung...)
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auditiven Wahrnehmung
(wie z. B. zentrale Hörstörung)
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Sprache bei hochgradiger Schwerhörigkeit oder Taubheit
(wie z.B. angeboren, erworben durch Infektionen, Trauma, Hörsturz, nach Cochlea-Implantat- Versorgung)
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Gesichtsmuskulatur/ Fazialesparesen
(wie z.B. Schlaganfall, Entzündungen, plötzlich auftretende Gesichtslähmung, Trigeminusneuralgie,...)